Am 8. April 2024 12:19 | 6 min Lesezeit
Ein Kaufvertrag ohne Gewährleistung mag auf den ersten Blick riskant erscheinen. Doch was bedeutet das genau? Und in welchen Fällen ist ein solcher Vertrag überhaupt zulässig? In der Welt des Verbraucherrechts gibt es viele Nuancen und Details, die es zu beachten gilt. Das Thema „Kaufvertrag ohne Gewährleistung“ ist eines davon. In diesem Artikel tauchen wir tiefer in die Materie ein, klären alle relevanten Fakten und zeigen dir anhand von Beispielen, wie das deutsche Recht dazu steht. Ob Käufer oder Verkäufer, hier findest du alle Informationen, die du brauchst, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
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Ein Kaufvertrag ohne Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer keine Haftung für Mängel an der verkauften Sache übernimmt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verkäufer Mängel verschweigen darf. In Deutschland ist der Ausschluss der Gewährleistung bei Verträgen zwischen Privatpersonen zulässig. Bei Geschäften zwischen Unternehmern oder zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten jedoch andere Regeln.
Beispiel: Lisa verkauft ihr altes Fahrrad an ihren Nachbarn Tom. Sie vereinbaren, dass der Kauf ohne Gewährleistung stattfindet. Das ist zulässig. Kauft Tom das Fahrrad jedoch in einem Geschäft, kann der Händler die Gewährleistung nicht so einfach ausschließen.
Der Ausschluss der Gewährleistung ist nicht zulässig, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Beispiel: Wenn Lisa wusste, dass die Bremsen des Fahrrads defekt sind, dies Tom aber nicht mitteilte, kann sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.
Ja, als Käufer hast du das Recht, einen Kaufvertrag abzulehnen, wenn dir die Bedingungen nicht zusagen. Ein Vertrag kommt immer durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Wenn du mit einer Klausel nicht einverstanden bist, zum Beispiel mit dem Ausschluss der Gewährleistung, musst du den Vertrag nicht abschließen. Lies daher den Vertrag immer genau und frage bei Unklarheiten nach. Ein informierter Käufer ist am besten in der Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Nein, bei Neuwaren, die von Unternehmern an Verbraucher verkauft werden, ist ein Gewährleistungsausschluss in der Regel unzulässig. Das deutsche Verbraucherschutzrecht schützt den Käufer in solchen Fällen. Versucht ein Unternehmer, die Gewährleistung bei Neuwaren auszuschließen, ist diese Klausel in der Regel unwirksam. Dann gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer zusätzlichen Garantie, die der Verkäufer oder Hersteller freiwillig geben kann. Eine solche Garantie ist eine zusätzliche Leistung und hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Gewährleistung.
Wenn der Verkäufer einen Mangel kannte und ihn arglistig verschwiegen hat, stellt dies eine Vertragsverletzung dar. In diesem Fall hat der Käufer verschiedene Rechte. Er kann vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Wichtig ist, dass der Verkäufer den Mangel nicht nur gekannt, sondern auch vorsätzlich verschwiegen haben muss, damit von Arglist gesprochen werden kann.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Das bedeutet, dass der Verkäufer in dieser Zeit für Mängel haftet, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Aber auch hier gibt es Einschränkungen, insbesondere bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Nein, nicht in jedem Fall. Bei Verkäufen von Unternehmern an Verbraucher ist der Gewährleistungsausschluss eingeschränkt. Bei Privatverkäufen ist ein Ausschluss möglich, allerdings darf der Verkäufer Mängel nicht arglistig verschweigen. Wichtig ist es, sich als Verkäufer über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, um spätere Streitigkeiten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers und bezieht sich auf die Mangelfreiheit der verkauften Sache zum Zeitpunkt der Übergabe. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers und bezieht sich meist auf die Funktionsfähigkeit der Sache für einen bestimmten Zeitraum. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, können die Bedingungen einer Garantie individuell festgelegt werden.
Ja, das ist in bestimmten Fällen möglich. Wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für das Produkt übernommen hat, kannst du trotz ausgeschlossener Gewährleistung Rechte geltend machen. Hierfür ist es wichtig, alle Umstände des Kaufs zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
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Als Verkäufer kannst du unter bestimmten Bedingungen die Gewährleistung ausschließen. Hier sind die Schritte und Bedingungen, die du beachten musst:
Ja, insbesondere bei Privatverkäufen ist ein Gewährleistungsausschluss üblich. Allerdings darf der Verkäufer auch hier Mängel nicht arglistig verschweigen. Bei Verkäufen von Unternehmern an Verbraucher kann die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, ein vollständiger Ausschluss ist jedoch nicht zulässig.
Ja, als Käufer hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, vom Kauf zurückzutreten, wenn die Ware mangelhaft ist. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du dabei beachten solltest:
Der Kaufvertrag ohne Gewährleistung ist ein komplexes Thema im Verbraucherrecht. Wichtig für dich zu wissen ist:
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