Herstellergarantie - einfach und kurz erklärt

Herstellergarantie - einfach und kurz erklärt

Am 28. Februar 2023 18:41 | 3 min Lesezeit

Bei vielen Kaufverträgen besteht eine Garantie durch den Hersteller. Hierbei handelt es sich um einen Garantievertrag mit dem Hersteller des gekauften Produkts, häufig bei Produkten aus den Bereichen Elektronik und Technik. Beispiele sind:

  • Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Wäschetrockner, Mikrowellen, Kaffeeautomaten usw.
  • Computer, Handys, Smartphones, Tablets
  • Autos und Motorräder

Ob eine Herstellergarantie besteht, erkennt der Käufer an den Unterlagen, die ihm beim Kauf übergeben wurden. Bei kleineren Produkten findet sich häufig eine Garantiekarte in der Verpackung. Bei teureren Sachen wie Autos oder Computern übernimmt der Hersteller eine Garantie meist durch beiliegende Papiere. Die Dauer der Garantie bestimmt ausschließlich der Hersteller. Je nach Produkt gilt die Garantie von wenigen Monate bis hin zu mehreren Jahren. In seltenen Fällen übernimmt der Hersteller sogar eine lebenslange Garantie. Bei zeitlich begrenzten Garantien sollte der Käufer den Kaufvertrag oder die Quittung gut aufbewahren. Andernfalls kann er im Streitfall sonst nicht beweisen, dass die Garantie tatsächlich noch gilt!

Der Inhalt der Herstellergarantie ist immer von der jeweiligen Garantieerklärung abhängig. Meistens erhält der Käufer das Recht, das gekaufte Produkt bei Schäden kostenlos reparieren zu lassen. Einige Hersteller bieten sogar einen kostenlosen Umtausch an.

Die Versandkosten werden in vielen Garantieerklärungen ebenfalls geregelt. Teilweise werden diese Kosten vom Hersteller übernommen. Bei kleinen und leichten Produkten kommt es jedoch auch vor, dass der Käufer die Versandkosten selbst zu tragen hat.

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Kann die Garantie übertragen werden?

Die Herstellergarantie wird automatisch übertragen, wenn das Produkt an eine andere Person verkauft wird. Dies gilt auch bei Verkäufen über Ebay und sonstigen Plattformen. Damit der neue Käufer seine Rechte gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, benötigt er allerdings die Garantieunterlagen. Tipp: Frag den Verkäufer nach dem Garantieschein, wenn du über Ebay oder anderswo ein gebrauchtes Produkt kaufst.

Ansprüche trotz Herstellergarantie gegen den Verkäufer?

Im Alltag kommt es häufig vor, dass sich der Käufer bei einem Defekt der Ware nicht an den Hersteller wendet, sondern an den Verkäufer. Viele Verkäufer fühlen sich in diesem Fall nicht zuständig und erklären dem Käufer, dass er sich an den Hersteller wenden müsse. Mit dieser Auffassung liegt der Verkäufer vollkommen falsch! Die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer werden durch eine Garantie des Herstellers niemals verdrängt.

Die gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer sind unabhängig von den Garantierechten gegen den Hersteller. Der Käufer hat also die freie Wahl, welche Ansprüche er geltend macht. Wenn sich der Käufer wegen eines Mangels an den Verkäufer wendet, muss dieser das Produkt reparieren oder umtauschen. Andernfalls begeht der Verkäufer eine Pflichtverletzung und haftet sogar auf Schadensersatz.

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Gut zu wissen: GarantieHeld ist als Innovationsprojekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.

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