Gewährleistungsfrist – was Verkäufer dir oft nicht verraten

Gewährleistungsfrist – was Verkäufer dir oft nicht verraten

Am 25. April 2024 12:20 | 5 min Lesezeit

Die Gewährleistungsfrist ist ein Begriff, der beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen oft zur Sprache kommt. Aber was bedeutet sie eigentlich genau? Und warum ist sie so wichtig für Verbraucher? In diesem Artikel tauchen wir tiefer in das Thema ein, klären alle relevanten Fakten und zeigen dir, wie die Gewährleistungsfrist im deutschen Recht funktioniert.

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Fakten zur Gewährleistungsfrist nach deutschem Recht

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Verkäufer die Einzelheiten der Gewährleistungsfrist herunterspielen oder sie mit der Garantie verwechseln. Manche versuchen sogar, dir eine zusätzliche Garantie zu verkaufen, ohne darauf hinzuweisen, dass du bereits durch die gesetzliche Gewährleistung geschützt bist. Die Gewährleistungsfrist hängt nicht davon ab, ob du das Produkt registriert hast oder nicht. Das ist ein weiterer Punkt, den Verkäufer oft übersehen: Auch wenn die Garantie abgelaufen ist, kann die Gewährleistungsfrist noch gelten. Deshalb ist es wichtig, als Verbraucher gut informiert zu sein und zu wissen, welche Rechte man hat. Wir klären auf.

Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein Verkäufer dafür haftet, dass die verkaufte Ware frei von Sachmängeln ist. Hier einige wichtige Fakten:

  • In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Waren kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
  • Die Frist beginnt mit der Übergabe der Sache an den Käufer.
  • In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel von Anfang an nicht vorhanden war. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. Beispiel: Wenn du einen neuen Laptop kaufst und dieser nach vier Monaten einen Defekt aufweist, muss der Verkäufer beweisen, dass der Defekt nicht von Anfang an vorhanden war. Zeigt der Laptop jedoch nach acht Monaten denselben Defekt, musst du als Käufer beweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand.
  • Liegt ein Mangel vor, hast du als Käufer das Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kannst du vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder sogar Schadensersatz verlangen.

Häufig gestellte Fragen zur Gewährleistungsfrist Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers und stellt sicher, dass das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist. In Deutschland beträgt sie in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, der bereits beim Kauf vorhanden war, muss der Verkäufer diesen beheben. Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie gibt dir als Käufer zusätzliche Rechte, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Dauer, Umfang und Bedingungen einer Garantie können variieren und sind in der Garantieerklärung festgelegt. Während die Gewährleistung also ein gesetzliches Recht ist, handelt es sich bei der Garantie um ein zusätzliches Versprechen des Verkäufers oder Herstellers.

Kann die Gewährleistungsfrist verlängert werden?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. Sie kann nicht verlängert werden. Verkäufer oder Hersteller können jedoch eine zusätzliche Garantie anbieten, die über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgeht. Wichtig ist, dass eine solche Garantie die Gewährleistungsrechte nicht ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen besteht. Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden, jedoch nicht darüber hinaus. Es ist daher ratsam, beim Kauf genau auf die Bedingungen zu achten und sich nicht allein auf die gesetzliche Gewährleistung zu verlassen.

Gilt die Gewährleistungsfrist auch für Privatverkäufe?

Ja, die Gewährleistungsfrist gilt grundsätzlich auch bei privaten Verkäufen. Allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Private Verkäufer können die Gewährleistung im Vertrag ausdrücklich ausschließen. Das bedeutet, dass du als Käufer in diesem Fall keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst, falls die Ware Mängel aufweist. Es ist daher besonders wichtig, beim Kauf von Privatpersonen genau auf die Vertragsbedingungen zu achten! Wird die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren kann diese Frist, wie bereits erwähnt, auf ein Jahr verkürzt werden.

Was mache ich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert?

Wenn dein Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel aufweist, hast du Anspruch auf Nacherfüllung. Das bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel beheben oder das Produkt ersetzen muss. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, stehen dir weitere Rechte zu: Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder in bestimmten Fällen sogar Schadensersatz verlangen. Wichtig ist, dass du den Mangel rechtzeitig anzeigst und dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung gibst. Schlägt diese fehl oder wird sie verweigert – GarantieHeld hilft dir!

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Gilt die Gewährleistungsfrist auch für gebrauchte Waren?

Ja, die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt auch für gebrauchte Waren. Allerdings kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Diese Verkürzung ist jedoch nur möglich, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt auch für gebrauchte Güter die reguläre Frist von zwei Jahren. Achte daher beim Kauf von gebrauchten Waren genau auf die Vertragsbedingungen und informiere dich über die geltende Gewährleistungsfrist.

Muss ich für die Nacherfüllung zahlen?

Nein, die Nacherfüllung ist für dich kostenfrei. Das bedeutet: Der Verkäufer muss die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Ware tragen. Dazu gehören auch etwaige Versand- oder Arbeitskosten. Versucht der Verkäufer dennoch, dir Kosten in Rechnung zu stellen, ist das unzulässig.

Was passiert, wenn ich die Ware selbst repariere?

Wenn du das Produkt ohne Rücksprache mit dem Verkäufer selbst reparierst oder reparieren lässt, kann das deine Garantieansprüche beeinträchtigen oder sogar zum Erlöschen bringen. Der Verkäufer könnte argumentieren, dass der Mangel durch die unsachgemäße Reparatur verursacht wurde. Setze dich daher bei Mängeln immer zunächst mit dem Verkäufer in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Erst wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder diese fehlgeschlagen ist, solltest du eine Reparatur auf eigene Kosten in Betracht ziehen. Unser Tipp: Dokumentiere alle Schritte sorgfältig, um im Streitfall Beweise zu haben.

Unsere GarantieHeld Tipps – 5 Dinge, die dir Verkäufer oft nicht verraten

  1. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das heißt, wenn ein Mangel auftritt, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Viele Verkäufer verschweigen diese Regelung, da sie in dieser Zeit für alle Mängel haften, es sei denn, sie können das Gegenteil beweisen.
  2. Manchmal wird behauptet, man müsse ein Produkt registrieren, um Garantieansprüche geltend machen zu können. Das ist nicht der Fall. Die gesetzliche Gewährleistung ist unabhängig von einer Produktregistrierung oder dem Ausfüllen einer Garantiekarte.
  3. Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, jedoch nur, wenn das ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, so gilt auch für gebrauchte Sachen die regelmäßige Frist von zwei Jahren.
  4. Insbesondere bei Privatverkäufen findet sich häufig der Hinweis „gekauft wie gesehen“, um Gewährleistungsansprüche auszuschließen. Doch Vorsicht: Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss ist nicht immer wirksam. Versteckte Mängel, die beim Kauf nicht erkennbar waren, fallen oft nicht unter solche Klauseln. „Gekauft wie gesehen“ gilt also nicht immer.
  5. Manche Verkäufer behaupten, dass Verschleißteile generell von der Garantie ausgeschlossen sind. Das ist nicht korrekt. Wenn ein Verschleißteil, wie zum Beispiel ein Akku, in ungewöhnlich kurzer Zeit ausfällt, kann das durchaus ein Garantiefall sein. Es kommt immer auf die zu erwartende Lebensdauer des jeweiligen Teils an.

Fazit:

Die Gewährleistungsfrist schützt dich als Käufer vor mangelhaften Produkten und Dienstleistungen. Sie beträgt in Deutschland zwei Jahre, kann aber bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden. Wichtig ist die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten und die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie. Bei Mängeln hast du immer zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.

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