Am 25. April 2024 12:00 | 4 min Lesezeit
Wenn du ein Produkt kaufst, das Mängel aufweist oder nicht wie versprochen funktioniert, möchtest du natürlich wissen, welche Rechte du hast. Hier kommen die Gewährleistungsansprüche ins Spiel. Das sind gesetzliche Rechte, die dir als Käufer zustehen, wenn die gekaufte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Aber wie funktioniert das genau? Welche Fristen gelten? Und was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? In diesem Artikel klären wir all diese Fragen und geben dir einen umfassenden Überblick über deine Rechte und Pflichten.
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Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das dem Käufer bei Mängeln einer Sache zusteht. Sie bezieht sich auf die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe. Entspricht ein Produkt also nicht der vereinbarten oder erwarteten Qualität, greift das Gewährleistungsrecht. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie stellt eine zusätzliche Sicherheit dar und ist häufig an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Garantievertrag festgelegt sind. Während die Gewährleistung immer gilt, sofern sie nicht unzulässigerweise ausgeschlossen wurde, ist die Garantie ein zusätzliches Angebot, das über die gesetzlichen Rechte hinausgeht.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Käufer. Das bedeutet, dass du als Käufer innerhalb dieser zwei Jahre deine Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst, falls ein Mangel auftritt. Bei gebrauchten Waren kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden, jedoch nicht darüber hinaus. Wichtig ist, dass diese Fristen vom Verkäufer nicht verlängert werden können, es sei denn, er bietet zusätzlich eine Garantie an.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das heißt, er muss beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war. Nach Ablauf dieser sechs Monate kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Diese Regelung dient dem Schutz des Käufers, da es oft schwierig ist, den genauen Zeitpunkt des Auftretens des Mangels festzustellen.
Wenn du feststellst, dass die gekaufte Ware mangelhaft ist, hast du verschiedene Rechte. Zunächst hast du Anspruch auf Nacherfüllung. Das bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel beseitigen muss, entweder durch Reparatur oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kannst du vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Außerdem kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Bei größeren Problemen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.
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Ja, auch bei gebrauchten Waren bestehen Gewährleistungsansprüche. Allerdings kann die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung bei gebrauchten Waren ist jedoch nicht zulässig. Das bedeutet, dass du auch bei einem gebrauchten Artikel Rechte hast, wenn dieser Mängel aufweist, die nicht beschrieben oder vereinbart wurden.
Nein, im Rahmen der Gewährleistung musst du als Käufer nicht für die Reparatur oder den Austausch der Ware aufkommen. Die Kosten der Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung, trägt der Verkäufer. Dazu gehören auch eventuelle Versand- oder Arbeitskosten. Wichtig ist, dass du den Verkäufer zuerst über den Mangel informierst und ihm die Möglichkeit zur Nacherfüllung gibst, bevor du selbst Hand anlegst oder Reparaturen in Auftrag gibst.
Bei neuen Waren kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Bei gebrauchten Waren kann der Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen, aber nicht vollständig ausschließen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Käufer und Verkäufer Unternehmer sind. In diesem Fall kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden.
Gewährleistungsansprüche sind gesetzliche Rechte, die dir bei Mängeln zustehen. Die Frist beträgt meist zwei Jahre, kann bei Gebrauchtwaren aber verkürzt sein. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Die Gewährleistung unterscheidet sich von der Garantie, die eine freiwillige Leistung ist. Bei Mängeln hast du das Recht auf Nacherfüllung.
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