Am 27. Februar 2023 10:37 | 4 min Lesezeit
Was zum Verständnis des Themas wichtig ist: Im Rahmen der Schuldrechtsreform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, wurde das Kaufvertragsrecht umfassend überarbeitet. Insbesondere die Regeln über das Mängelfolgenrecht wurden stark verändert.
Zuvor wurde die Mängelhaftung als Gewährleistung bezeichnet. Mit der Bezeichnung sollte verdeutlicht werden, dass es sich um eine Regelung handelt, die vollständig vom allgemeinen Teil des Schuldrechts abgetrennt war. Das neue Regelungsregime hingegen hat diese Eigenschaft nicht mehr. Das Mängelrecht beim Kaufvertrag ist jetzt im Wesentlichen durch das allgemeine Schuldrecht bestimmt. Dessen Regelungen werden nur in bestimmtem Rahmen durch das Kaufvertragsrecht modifiziert, sind aber ansonsten anwendbar. Deshalb wird vielfach argumentiert, dass die Bezeichnung „Gewährleistung“ jetzt aufgegeben werden sollte. Da der Verkäufer nun prinzipiell nach den üblichen Regeln für Mängel, also auf seiner Seite eine Nichterfüllung seiner Pflichten, haften muss, solle jetzt besser von Mängelhaftung gesprochen werden. Das BGB verwendet den Begriff „Gewährleistung“ selbst nur am Rande (vgl. § 365 BGB) und spricht sonst von einzelnen Mängelansprüchen.
Im Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer beziehungsweise dem Besteller im Werkvertragsrecht bei Vorliegen eines Mangels zustehen. Die nähere Ausgestaltung der einzelnen Mängelansprüche ergibt sich aus den in § 437, § 634 BGB genannten einzelnen Vorschriften des Kauf- und Werkvertragsrechts. Dabei wird zum Teil auf Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts verwiesen. Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich.
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Das Gewährleistungsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrags und regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im Falle von Mängeln oder Schäden an gekauften Produkten. Doch was genau steckt dahinter?
Das Gewährleistungsrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und umfasst die gesetzliche Gewährleistung, die Käufern das Recht auf kostenlose Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung bei Mängeln oder Schäden an Produkten gibt. Die Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber je nach Art des Produkts variieren.
Das Gewährleistungsrecht regelt auch die Beweislast: Als Verbraucher musst du nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war, während Verkäufer nachweisen müssen, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist. Dies kann dazu führen, dass es schwierig sein kann, Mängel zu beweisen oder die Verantwortlichkeit für einen Mangel zuzuweisen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Gewährleistung, wie beispielsweise bei gebrauchten Waren, bei denen die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt ist. Oder bei Produkten wie Lebensmitteln, Kleidung oder Verbrauchsmaterialien, bei denen die Gewährleistung nicht gilt. Auch können Verkäufer und Käufer individuelle Vereinbarungen treffen, die von der gesetzlichen Gewährleistung abweichen.
Zusätzlich regelt das Gewährleistungsrecht auch die Rechte und Pflichten von Herstellern und Händlern im Hinblick auf Produktgarantien und Rückrufaktionen.
Insgesamt regelt das Gewährleistungsrecht die Beziehungen zwischen Käufern und Verkäufern und stellt sicher, dass Verbraucher geschützt sind, wenn sie fehlerhafte Produkte kaufen. Es ist wichtig, die verschiedenen Aspekte des Gewährleistungsrechts zu verstehen. Nur dann kannst du im Fall von Mängeln oder Schäden angemessen handeln.
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