Am 6. Februar 2023 19:32 | 2 min Lesezeit
Jahrelang wurde das Verbraucherrecht kaum angefasst. Seit Anfang 2022 gilt nun jedoch das neue Gewährleistungsrecht, das wichtige Änderungen für Verbraucher*innen und Unternehmen mit sich bringt. Damit wurde die Warenkaufrichtlinie der EU umgesetzt – mit dem Ziel, den Verbraucherschutz weiter zu stärken…
Diese Regelungen gelten für alle Kaufverträge, die nach dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden.
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Es gibt noch eine weitere Änderung im Verbraucherrecht, zwei komplex benamte Gesetze für digitale Inhalte: (1) “Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags” und (2) “Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen”. Diese garantieren Verbraucher*innen auch bei digitalen Produkten eine Gewährleistung und den Anspruch auf Beseitigung von Mängeln. Laut Verbraucherzentrale zählen dazu unter anderem folgende Produkte:
Zudem sind die Hersteller dazu verpflichtet, für bestimmte Produkte (Sicherheits-)Updates zur Verfügung zu stellen. Das ist insbesondere bei Elektronikprodukten wie Smartphones oder Tablets relevant, da diese nur einwandfrei und sicher funktionieren, wenn auch die Software auf dem aktuellen Stand ist.
Das neue Gewährleistungsrecht 2022 bringt wichtige Verbesserungen für dich als Verbraucher*in mit sich, indem es dir mehr Rechte und eine längere Gewährleistungsfrist einräumt. Unternehmen müssen sich hingegen auf eine veränderte Beweislast und erweiterte Haftungsregelungen einstellen.
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