Am 17. Juli 2023 14:18 | 6 min Lesezeit
Die Gewährleistungspflicht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Verbraucherrechts und damit ein wichtiger Aspekt beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen. Sie schützt dich als Käufer vor Mängeln und Defekten, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden haben. Der Verkäufer ist verpflichtet, dir eine Sache zu übergeben, die frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Stellt sich heraus, dass die Sache mangelhaft ist, hast du als Käufer verschiedene Rechte. In diesem Artikel werden wir die Gewährleistungspflicht genauer beleuchten und ihre Auswirkungen auf den Kaufprozess erläutern.
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Um dir die Gewährleistungspflicht nach deutschem Recht gut erklären zu können, haben wir dir fünf unterschiedliche Beispiele zusammengestellt, aus denen du deine Rechte für deinen eigenen Fall gut herauslesen kannst:
1. Du kaufst einen neuen Laptop. Nach zwei Monaten stellt sich heraus, dass der Akku defekt ist und nicht die versprochene Leistung bringt. Da der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, fällt das unter die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Damit hast du das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz.
2. Du kaufst einen neuen Kühlschrank. Nach ein paar Wochen bemerkst du, dass dieser nicht richtig kühlt; die Temperatur im Inneren liegt deutlich über der eingestellten Temperatur. Das ist ein Mangel, der bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, auch wenn du ihn erst später bemerkst. Daher fällt auch das unter die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Du hast das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz.
3. Du erwirbst ein neues Smartphone. Nach einigen Monaten funktioniert der Touchscreen nicht mehr richtig. Auch wenn der Mangel erst nach einiger Zeit auftritt, fällt er unter die Gewährleistungspflicht, sofern du nachweisen kannst, dass es sich um einen Produktionsfehler handelt und nicht um einen Schaden, der durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur Reparatur oder zum Austausch des Geräts verpflichtet.
4. Du kaufst ein gebrauchtes Auto. Nach einigen Wochen bemerkst du, dass die Bremsen nicht richtig funktionieren. Auch in diesem Fall greift die Gewährleistungspflicht, und der Verkäufer muss den Mangel beheben oder dir ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.
5. Du kaufst ein Paar Schuhe in einem Online-Shop. Bei der Anprobe zu Hause stellst du fest, dass sie unbequem sind und drücken. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Mangel im Sinne der Gewährleistung, da die Schuhe grundsätzlich in Ordnung sind und ihrem Zweck entsprechen. Hier greift die Gewährleistungspflicht nicht, da sie keine persönlichen Präferenzen oder individuellen Anpassungen abdeckt. In diesem Fall kannst du von deinem Widerrufsrecht bei Online-Käufen Gebrauch machen, welches dir erlaubt, die Schuhe innerhalb einer bestimmten Frist zurückzusenden.
Nachdem du anhand der Beispiele nun weißt, in welchen Fällen du dein Gewährleistungsrecht geltend machen kannst, schauen wir uns nun die rechtlichen Details nun genauer an. Schau dir dazu gern die nachfolgenden Fragen und Antworten an.
Die Gewährleistungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer eine Sache zu übergeben, die frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Sie gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwaren.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Bei gebrauchten Waren kann die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Als Käufer hast du bei einem Mangel eine Vielzahl von Rechten, die sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Diese Rechte sind Teil der Gewährleistungspflicht des Verkäufers und gelten, wenn die gekaufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufweist:
– Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB): Zunächst hast du das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, du kannst vom Verkäufer verlangen, dass er den Mangel beseitigt (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefert (Ersatz). Wenn das nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder die volle Kaufsumme zurückfordern. Dann kommen die folgenden Rechte zum Tragen.
– Recht auf Rücktritt (§§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB): Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, du sie verweigert hast oder sie für den Verkäufer unzumutbar ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Das bedeutet, du gibst die mangelhafte Sache zurück und erhältst den Kaufpreis zurückerstattet.
– Recht auf Minderung (§ 441 BGB): Anstatt vom Kaufvertrag zurückzutreten, kannst du auch den Kaufpreis mindern. Die Minderung entspricht in der Regel der Differenz zwischen dem Wert der Sache in mangelhaftem Zustand und dem Wert in mangelfreiem Zustand.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du sogar Schadensersatz verlangen; dann kommt dein Recht auf Schadensersatz (§§ 440, 280, 281, 283 BGB) zur Anwendung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn dir der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, oder wenn er die Nacherfüllung verweigert. Im Falle von Schadensersatz können neben der Lieferung einer mangelfreien Sache auch weitere Schäden abgebdeckt werden, die dir durch den Mangel entstanden sind.
All diese Rechte stehen dir grundsätzlich zu – unabhängig davon, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder nicht. Es ist auch unerheblich, ob der Verkäufer den Mangel verschuldet hat. Die Gewährleistungspflicht gilt für alle Verkäufer, sowohl privat als auch gewerblich. Bei privaten Verkäufern kann die Gewährleistung allerdings vertraglich ausgeschlossen werden.
In den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast bei dir als Käufer (Beweislastumkehr).
Ja, grundsätzlich gilt die Gewährleistungspflicht auch für Privatverkäufe. Allerdings kann sie in diesem Fall vertraglich ausgeschlossen werden. Bei einem gewerblichen Verkauf ist ein Ausschluss nicht möglich.Ja, grundsätzlich gilt die Gewährleistungspflicht auch für Privatverkäufe. Allerdings kann sie in diesem Fall vertraglich ausgeschlossen werden. Bei einem gewerblichen Verkauf ist ein Ausschluss nicht möglich.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden haben. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers und bezieht sich auf Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten.
Nein, die Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Für selbst verursachte Mängel bist du selbst verantwortlich.
Wenn der Verkäufer die Gewährleistungspflicht nicht einhält, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Am einfachsten wendest du dich damit an GarantieHeld. Wir sind genau auf solche Fälle spezialisiert und können dir in der Regel schnell und unkompliziert zu deinem Recht verhelfen. Wenn der Verkäufer die Gewährleistungspflicht nicht einhält, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Am einfachsten wendest du dich damit an GarantieHeld. Wir sind genau auf solche Fälle spezialisiert und können dir in der Regel schnell und unkompliziert zu deinem Recht verhelfen.
Die Gewährleistungspflicht ist ein mächtiges Werkzeug für Verbraucher. Sie schützt dich vor Mängeln, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden haben. Als Käufer hast du das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz, in einigen Fällen kannst du sogar vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Gewährleistungspflicht gilt für zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Sie gilt auch für Privatverkäufe, kann dort aber ausgeschlossen werden.
– Bewahre deinen Kaufbeleg gut auf. Er dient als Nachweis für den Kauf, da darauf auch das Kaufdatum vermerkt ist.
– Mach einen Mangel immer so schnell wie möglich geltend. Je früher du einen Mangel meldest, desto einfacher ist es, deine Rechte durchzusetzen.
– Lass dich nicht abwimmeln. Wenn sich der Verkäufer weigert, seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen, nimm dir GarantieHeld zu Hilfe. Gemeinsam verhelfen wir dir zu deinem Recht!
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