Am 3. März 2023 11:48 | 4 min Lesezeit
Gewährleistung Gebrauchtwaren – Das Internet ist ein riesiges Kaufhaus, Online-Shopping beliebt wie nie zuvor. Doch nicht immer muss es beim Shoppen das Neueste vom Neuen sein, oftmals bist du auch mit gebrauchten Artikeln gut beraten. Gerade bei Fahrzeugen, Smartphones oder auch Kleidung kannst du damit ordentlich Geld sparen und so einen Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit leisten. Win-win also. Doch wie sieht es im Schadensfall aus? Gibt es auf gebrauchte Produkte Garantie? Wir erklären dir, worauf du beim Kauf von gebrauchten Produkten achten solltest.
Wichtig zu wissen: Egal, ob du einen Garantie- oder Gewährleistungsfall bei einem neuen oder gebrauchten Produkt hast – GarantieHeld hilft dir, deine Rechte als Verbraucher einzufordern.
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Gebrauchte Produkte werden auch als Gebrauchtwaren oder Waren aus zweiter Hand bezeichnet. Es handelt sich dabei um Konsum- oder Produktionsgüter, die von einem Erstkäufer nach mehr oder weniger langer Nutzung erneut zum Verkauf angeboten werden. Wichtig zu wissen: Das Auspacken der Ware macht ein Produkt noch nicht zu Gebrauchtware, erst das Benutzen.
Viele Händler verwenden auch den Begriff B-Ware. Allerdings fallen unter diesen Sammelbegriff auch Waren mit optischen Mängeln, Waren mit beschädigter Originalverpackung, Waren aus Retouren durch Widerrufe, Ausstellungsstücke oder nicht verkaufte Restposten. B-Ware ist in der Regel voll funktionsfähig und entweder neu oder neuwertig.
Zeigt sich nach dem Kauf ein Defekt oder Mangel an einem Produkt, ist es wahrscheinlich ein Garantie- oder Gewährleistungsfall. Welche Rechte du bei einem gebrauchten Produkt mit Mängeln hast, hängt davon ab, ob du die Ware online oder in einem Laden/Geschäft gekauft hast.
Sofern das von dir gekaufte Produkt eine Restgarantie beinhaltet, kann diese auf dich übertragen werden und somit weiterhin gültig sein. Bei einem Defekt hast du demnach innerhalb des eingeräumten Garantiezeitraums das Recht auf eine Reparatur oder einen Ersatz. Um die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Kaufst du online gebrauchte Produkte von einem privaten Anbieter, dann kommt es auf die Formulierung der sogenannten Ausschlussklausel an.
Anders ist es bei der gesetzlichen Gewährleistung – diese ist direkt an das Produkt gebunden, und du kannst dich auch als zweiter Käufer darauf berufen.
Auch ein Gebrauchtwaren-Verkäufer muss für einwandfreie Ware einstehen – das ist Gesetz. Doch was, wenn das gekauft Produkt, zum Beispiel eine gebrauchte Waschmaschine, bereits nach kurzer Zeit den Geist aufgibt? Ist die Ware mangelhaft, kannst du als Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Tipp: Wenn du selbst als Privatverkäufer von gebrauchten Produkten im Internet agierst und nicht für Mängel haften willst, musst du die Sachmangelhaftung durch folgende eindeutige Formulierung ausschließen: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“
Wenn du professionelle Hilfe bei der Durchsetzung deiner Rechte haben willst, kannst du deinen Fall jetzt kostenlos bei GarantieHeld anlegen. Wir sind sein starker Partner für Verbraucherrechte, wir helfen dir gern.
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