Am 27. Juli 2023 13:44 | 5 min Lesezeit
In der Welt des Verbraucherrechts gibt es ein Labyrinth, das häufig als komplex und verwirrend wahrgenommen wird: die Gewährleistung. Sie ist ein mächtiges Werkzeug in den Händen der Verbraucher, dessen wahre Kraft oft ungenutzt bleibt, verborgen hinter Paragrafen und juristischen Fachbegriffen. Doch keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel und erklären dir, was es mit der Gewährleistung in Deutschland auf sich hat.
Die Gewährleistung ist ein grundlegendes Recht, das jedem Käufer zusteht. Sie schützt dich vor Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Doch wie funktioniert die Gewährleistung in Deutschland genau? Welche Rechte hast du als Käufer und welche Pflichten hat der Verkäufer? Und vor allem, wie kannst du dieses Recht effektiv nutzen? All diese Fragen werden wir in den folgenden Abschnitten beantworten.
Ich habe einen Gewährleistungsfall, was genau muss ich tun?
Wir bleiben beim eben skizzierten Beispiel mit dem Kühlschrank. Du kannst nun folgendes tun:
Wichtig ist, dass du in jedem Schritt genau dokumentierst, was du getan hast, um deine Rechte geltend zu machen. Das kann sich später als hilfreich erweisen, falls es zu einem Streit mit dem Verkäufer kommen sollte.
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Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Sie schützt dich als Käufer vor Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Stell dir vor, du kaufst einen neuen Laptop. Nach ein paar Tagen bemerkst du, dass der Akku nicht richtig lädt. In diesem Fall liegt ein Sachmangel vor, da der Laptop nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur Nacherfüllung verpflichtet, das heißt, er muss den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Waren kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Das bedeutet, wenn du beispielsweise ein neues Smartphone kaufst und nach 18 Monaten einen Defekt feststellst, der bereits beim Kauf vorhanden war, kannst du Gewährleistungsansprüche geltend machen. Bei einem gebrauchten Smartphone, das du vor 18 Monaten gekauft hast, könntest du nur dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn im Vertrag nicht eine kürzere Frist vereinbart wurde.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht ausgeschlossen werden. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers und geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Ein Beispiel: Du hast vor einem Jahr einen neuen Kühlschrank gekauft. Jetzt bemerkst du, dass er nicht mehr richtig kühlt. In diesem Fall greift die gesetzliche Gewährleistung, der Verkäufer muss also den Mangel beseitigen. Wenn der Hersteller zusätzlich eine dreijährige Garantie gibt und das Gerät nach zwei Jahren und sechs Monaten den gleichen Defekt aufweist, kannst du die Garantie in Anspruch nehmen.
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Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, also die Reparatur oder den Austausch des Kühlschranks ablehnt, hast du als Käufer weitere Rechte. Diese sind in § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt und umfassen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und das Recht zur Minderung des Kaufpreises.
– Rücktritt vom Vertrag: Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das bedeutet, du gibst den Kühlschrank zurück und erhältst den Kaufpreis erstattet. Wichtig ist, dass du dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen musst. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, kannst du den Rücktritt erklären.
– Minderung des Kaufpreises: Alternativ kannst du den Kaufpreis mindern. Das bedeutet, du behältst den Kühlschrank, aber der Verkäufer muss dir einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab. In unserem Fall könnte das bedeuten, dass du einen Teil des Kaufpreises des Kühlschranks zurückerhältst, weil er nicht mehr richtig kühlt.
In beiden Fällen ist GarantieHeld eine hilfreiche Anlaufstelle für dich, um sicherzustellen, dass du deine Rechte korrekt geltend machst.
Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, der zum Zeitpunkt des Kaufs nicht erkennbar war. Auch bei versteckten Mängeln hast du Anspruch auf Gewährleistung. Ein Beispiel: Du kaufst ein gebrauchtes Auto. Bei der Probefahrt und der Inspektion vor dem Kauf scheint alles in Ordnung zu sein. Einige Monate später stellt sich jedoch heraus, dass der Kilometerstand manipuliert wurde. Dies ist ein versteckter Mangel, der bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war, aber erst später entdeckt wurde. In diesem Fall hast du das Recht, die Beseitigung des Mangels zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Gewährleistung spielt auch beim Online-Shopping eine wichtige Rolle. Genau wie bei Käufen im stationären Handel gilt auch hier die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Das bedeutet, wenn du beispielsweise ein neues Smartphone online kaufst und nach 18 Monaten einen Defekt feststellst, der bereits beim Kauf vorhanden war, kannst du Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Wenn du online oder telefonisch einkaufst, hast du in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kannst du den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurückschicken. Stell dir vor, du kaufst online ein neues Paar Schuhe. Nach der Lieferung stellst du fest, dass sie nicht richtig passen. In diesem Fall kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Nachdem du den Widerruf erklärt hast (Information an den Online-Verkäufer), hast du weitere 14 Tage Zeit, die Schuhe zurückzusenden. Der Verkäufer muss dir dann alle Zahlungen, die er von dir erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei ihm eingegangen ist. So kannst du sicherstellen, dass du nicht auf einem Paar Schuhe sitzen bleibst und dein Geld zurückbekommst.
Das Widerrufsrecht besteht unabhängig von der Gewährleistung, die dich vor Mängeln schützt, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren.
• Bewahre deinen Kaufbeleg auf – er ist dein Nachweis für den Kauf und zeigt das Kaufdatum.
• Mache Mängel so schnell wie möglich geltend. Je früher du einen Mangel meldest, desto einfacher ist es, deine Rechte durchzusetzen.
• Lasse dich nicht abwimmeln. Wenn du im Recht bist, bestehe auf deinen Gewährleistungsansprüchen.
Du siehst, die Gewährleistung ist ein mächtiges Instrument des Verbraucherrechts. Sie schützt dich als Käufer vor Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland beträgt zwei Jahre. Bei versteckten Mängeln hast du ebenfalls Anspruch auf Gewährleistung. Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Durchblick im Rechts-Dschungel
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