Gewährleistung B2B - was gilt in B2B und B2C Bereichen?

Gewährleistung B2B - was gilt in B2B und B2C Bereichen?

Am 9. März 2023 09:36 | 3 min Lesezeit

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, kannst du als Käufer fehlerhafte Ware nicht mehr beim Verkäufer reklamieren. Im Falle von Privatverkäufen sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche durch das Verbraucherschutzrecht geschützt, und es ist schwieriger, sie auszuschließen. Im B2B-Bereich ist die Situation anders: Es ist möglich, die Gewährleistung bei Geschäften zwischen zwei Unternehmen auszuschließen, aber es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel von GarantieHeld.

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Kann zwischen Unternehmen (B2B) eine Gewährleistung ausgeschlossen werden?

B2C-Geschäftsbeziehungen sind von folgender Konstellation geprägt: Ein Unternehmer ist Verkäufer, dem als Käufer ein Verbraucher gegenübersteht. Als Unternehmer gilt dabei jeder, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Verbraucher hingegen ist jede Privatperson, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

An derartige B2C-Geschäfte stellt das Gesetz vor allem im Fernabsatz (Online, Telefon) besondere Anforderungen. Grund hierfür ist ein vermutetes, erhöhtes Informations- und Schutzbedürfnis des Verbrauchers als Privatperson. Wenn es also um Gewährleistung und Garantie geht, ist GarantieHeld definitiv eine Option, die es zu berücksichtigen gilt

Bei vertraglichen Beziehungen zwischen zwei Unternehmern (B2B-Beziehungen) wird eine besondere Schutzbedürftigkeit einer einzelnen Partei grundsätzlich nicht angenommen. Vor diesem Hintergrund existieren zwischen den beiden Geschäftszweigen beträchtliche rechtliche Unterschiede in Bezug auf die verpflichtenden rechtlichen Ausgestaltungen und Regelungsmöglichkeiten.

Verpflichtungen im B2B- und B2C-Geschäft

Als Kunde ist es wichtig zu wissen, dass Verkäufer im Fernabsatz, also ohne persönlichen Kontakt, gesetzlich zu bestimmten Handlungen verpflichtet sind. Diese Verpflichtungen gelten sowohl im B2B- als auch im B2C-Geschäft. Dazu gehört beispielsweise, dass du unmittelbar nach deiner Bestellung eine elektronische Bestellbestätigung vom Verkäufer erhalten musst. Des Weiteren müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers spätestens bei Vertragsabschluss abruf- und speicherbar sein. Vor Abgabe deiner Bestellung muss der Verkäufer dich über die technischen Schritte informieren, die zum Vertragsschluss führen. Zudem muss der Verkäufer dir Informationen zur Speicherung des Vertragstextes und zur Verfügbarkeit in verschiedenen Sprachen bereitstellen. Wenn ein Verkäufer diese Verpflichtungen nicht erfüllt, solltest du ihn darauf hinweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Um Verbraucher bestmöglich bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, wurde die Online-Plattform GarantieHeld entwickelt. GarantieHeld nimmt dich an die Hand und begleitet dich durch den gesamten Prozess, wenn du Ärger mit einem Verkäufer hast oder ein Produkt reklamieren möchtest.

Gewährleistung und neue B2B-Regeln

Seit dem 1. Januar 2022 sind neue Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Bezug auf den Begriff der Mängel bei Waren in Kraft getreten. Diese Änderungen, die die Richtlinie über den Verkauf von Waren umsetzen, betreffen nicht nur Verbraucher-Verträge, sondern auch B2B-Verträge, insbesondere hinsichtlich der Definition von Mängeln und des Rückgriffs des Lieferanten.

Das neue Gesetz erfordert, dass Verkäufer und Käufer ihre Standardverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen. Die Definition eines Mangels im Gesetz hat sich geändert, sodass Waren jetzt sowohl den vereinbarten Spezifikationen als auch den Erwartungen eines objektiven Käufers entsprechen müssen.

GarantieHeld Tipps zur Durchsetzung der Gewährleistung B2B und B2C

Als Kunde solltest du wissen, dass das geltende Recht einen höheren Schutz- und Informationsbedarf für Verbraucher auf der Käuferseite vorsieht als für Unternehmen. Im B2C-Geschäft gelten strenge Vorschriften für Händler in Bezug auf Informationen und Gestaltung, sowie für Vertragsbeziehungen. Im Gegensatz dazu gibt es im B2B-Geschäft nur wenige Vorgaben und Händler haben hier mehr Freiheit bei der Gestaltung von Geschäftsbeziehungen.

Jedoch müssen Händler auf Websites, die sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmen richten, im Zweifelsfall alle Vorgaben des Verbraucherrechts einhalten, um die gesetzlichen Pflichten für Verbrauchergeschäfte nicht zu missachten. Als Kunde kannst du dich also darauf verlassen, dass Händler, die auch Verbraucher bedienen, sich an die Vorschriften des Verbraucherrechts halten müssen, um einen fairen und gesetzlich korrekten Kaufprozess zu gewährleisten.

Solltest du professionelle Hilfe bei der Durchsetzung deiner Rechte benötigen, kannst du deinen Fall jetzt kostenlos bei GarantieHeld anlegen. Wir sind dein starker Partner für Verbraucherrechte, wir helfen dir gern.

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