Am 3. April 2023 11:01 | 3 min Lesezeit
Gesetzlich gilt, dass ein Verkäufer für offensichtliche und versteckte Mängel einer Sache zwei Jahre lang haftet – beginnend ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Das gilt auch bei Akkus.
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In der Regel haben Notebooks, Tablets und ähnliche Geräte eine ein- bis zweijährige Herstellergarantie sowie eine zweijährige Gewährleistung. Innerhalb dieser Zeit wird normalerweise eine kostenlose Reparatur bei Schäden angeboten.
Als Kunde, der Verschleißteile wie Akkus kauft, solltest du dir bewusst sein, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, die den Händler für die Qualität seiner Produkte verantwortlich machen. In Deutschland beispielsweise gilt eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren für alle neu verkauften Produkte. Das bedeutet, dass der Händler für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, haftet, und er diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben oder das Produkt ersetzen muss.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gewährleistungspflicht nicht für normale Abnutzungserscheinungen gilt, die bei Verschleißteilen wie Akkus auftreten können. Wenn der Akku beispielsweise nach einem Jahr aufgrund von normaler Abnutzung an Leistung verliert, kann der Kunde nicht mehr den Austausch des Akkus vom Händler verlangen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn ein Akku beispielsweise aufgrund eines Konstruktionsfehlers schneller verschleißt als erwartet, haftet der Händler auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist dafür. In diesem Fall kannst du als Kunde eine Erstattung oder einen Austausch des Akkus verlangen.
Beachte, dass die Gewährleistungsfrist nicht mit der Lebensdauer des Produkts identisch ist. Wenn du beispielsweise einen Akku kaufst, der für eine Lebensdauer von drei Jahren ausgelegt ist, kann der Händler nicht für eventuelle Mängel nach Ablauf der Gewährleistungsfrist haftbar gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist gilt nur für die ersten zwei Jahre.
Ein Akku ist ein Verschleißteil, unabhängig davon, ob er in einem Smartphone, Laptop oder E-Bike verwendet wird. Die Lebensdauer von hochwertigen E-Bike-Akkus beispielsweise wird modellabhängig auf 500 bis 1.000 Ladezyklen geschätzt. Wenn man von einer konservativen Reichweite von 50 Kilometern pro Ladung ausgeht, entspricht dies einer Fahrleistung von 25.000 bis 50.000 Kilometern. Danach ist der Akku jedoch nicht zwangsläufig defekt. Oft haben die Akkus noch eine Leistung von 60-70 Prozent im Vergleich zu neuen Modellen, obwohl sie schneller abgebaut und häufiger aufgeladen werden müssen. Dieser Alterungsprozess ist technisch bedingt und stellt keinen Mangel dar.
Wichtig zu wissen: Die Reichweite eines Lithium-Ionen-Akkus kann im Betrieb bei kalten Temperaturen um bis zu ein Viertel abnehmen. Auch dies ist kein Mangel, sondern ein normaler Vorgang. Bei kalten Temperaturen fließt die Elektrolyt-Substanz im Akku langsamer, wodurch weniger Ionen vom Minus- zum Pluspol gelangen, was die Leistung des Akkus beeinträchtigt. Daher sollte der Akku immer an einem warmen Ort aufbewahrt werden.
Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn das Produkt deutlich von diesen Richtwerten abweicht. Ist dies innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf der Fall, so liegt die Beweislast beim Verkäufer und die Chancen auf einen Austausch stehen gut.
Wir empfehlen dir, beim Kauf gebrauchter Waren immer eine Originalquittung oder Rechnung zu verlangen. Falls der Verkäufer eine Garantie für das Produkt anbietet, bitte ihn, dir den Garantieschein auszuhändigen. Da die Garantieleistungen für Zweitkäufer je nach Verkäufer unterschiedlich sein können, ist es ratsam, sich vor dem Kauf über diese Regelungen zu informieren. Diese findest du in den AGB des Herstellers.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung sind die Ansprüche für Zweitkäufer übertragbar. Dies muss aber vom Erstkäufer bestätigt werden. Hier genügt ein Einzeiler.
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