Garantie oder Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Garantie oder Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Am 27. Februar 2023 08:36 | 4 min Lesezeit

Garantie oder Gewährleistung? Viele Kundinnen und Kunden verwechseln die Garantie mit der Gewährleistung. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Hier machen es sich viele Händler noch immer leicht, dass die meisten Kundinnen und Kunden den Begriff der Gewährleistung nicht kennen. Fragt man als Kunde nämlich nach einer Garantie, ist es meist so, dass diese bereits abgelaufen ist oder nur sehr eingeschränkt gilt. Falls der Verkäufer eine Garantie verspricht, so gilt diese zusätzlich und parallel zur Gewährleistung.

Die Gewährleistung, auch als Mängelhaftung bezeichnet, ist deutsches Recht, das bei jedem Kaufvertrag greift: Der Rechtsanspruch besteht für die vollen 24 Monate ab Kauf. Hiervor können sich Händler und Hersteller auch nicht drücken. Hat man eine mangelhafte Sache gekauft, empfiehlt es sich also, das Gewährleistungsrecht einzufordern, denn dessen Rahmenbedingungen sind gesetzlich genau geregelt.

Der Verkäufer hat nach der Reklamation der Ware verschiedene Möglichkeiten. Es besteht die Pflicht auf Nacherfüllung: Der Verkäufer muss die mangelhaft gelieferte Sache entweder reparieren (Nachbesserung) oder neu liefern (Nachlieferung). Durch einen Austausch oder eine Reparatur bekommt man gleichwertigen Ersatz. Hier kann der Käufer wählen, ob er ein neues Produkt haben möchte oder ob eine Reparatur ausreicht. Erst nach zwei gescheiterten Versuchen der Nacherfüllung kann der Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder auf eine Minderung das Preises bestehen.

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Was ist unter Garantie zu verstehen?

Die Garantie ist ein wichtiger Faktor beim Kauf von Produkten. Sie gibt dem Käufer Sicherheit und Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die die Funktionsfähigkeit des Produkts für einen bestimmten Zeitraum gewährleistet.

Es gibt verschiedene Arten von Garantien: Herstellergarantie, Händlergarantie oder die verlängerte Garantie. Die Herstellergarantie ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt und deckt Herstellungsfehler ab. Die Händlergarantie kann von Händler zu Händler unterschiedlich sein und kann sich von der Herstellergarantie unterscheiden. Eine verlängerte Garantie kann zusätzlich erworben werden und verlängert die Garantiezeit.

Es ist wichtig, dass der Käufer die Garantiebedingungen genau prüft. Diese beinhalten oft Ausschlüsse und Bedingungen, die bei einem Garantiefall beachtet werden müssen. Außerdem sollte der Käufer die Garantiekarte ausfüllen und aufbewahren, um im Garantiefall einen schnellen und einfachen Service zu gewährleisten.

Für ein Unternehmen ist eine gute Garantieleistung ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Eine transparente und kundenorientierte Garantiepolitik kann das Vertrauen in das Unternehmen stärken und für positive Mundpropaganda sorgen. Eine gute Garantieleistung kann auch dazu beitragen, Kunden langfristig an das Unternehmen zu binden.

Mehr Transparenz bei Garantien

Strengere Regeln gibt es seit Januar 2022 aber auch bei den Garantien. Durch eine Änderung im Kaufrecht muss nun Name und Anschrift des Garantiegebers angegeben werden, die Garantiebestimmungen dürfen auch nicht mehr in den AGB versteckt werden: Sie sind als gesonderte Information auszuhändigen. Auch muss nun klar kommuniziert werden, welche Schritte Kundinnen und Kunden unternehmen müssen, um die vereinbarte Garantie in Anspruch zu nehmen. Das ist auch für Gewerbetreibende wichtig, die entsprechende Garantien anbieten. Um nicht in die Haftungsfalle zu tappen, müssen sie ihre Verträge entsprechend anpassen.

Fazit: Garantie

Ob gratis oder kostenpflichtig: Der genaue Inhalt einer Garantie richtet sich nach den Garantie-Bestimmungen. Diese legt allein der Garantiegeber fest. Zum Teil knüpft er seine Leistungen an bestimmte Vorgaben oder schließt einzelne Bauteile aus. So dürfen Sie etwa die Couchgarnitur nur mit einem bestimmten Pflegemittel behandeln, Verschleißteile sind gänzlich ausgenommen. Lesen Sie sich die Bedingungen daher immer genau durch.

Garantie oder Gewährleistung – eine Frage der Abwägung

Sie als Verbraucherin oder Verbraucher entscheiden, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Wählen Sie die Gewährleistung, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer abwimmeln. Er ist als Ihr Vertragspartner bei Mängeln in der Handlungspflicht.

Fazit: Gewährleistung

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu – Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.

Achtung, will der Händler nur „aus Kulanz“ reparieren, erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer ungenügenden Reparatur wird es dann schwierig, weitere Ansprüche durchzusetzen. Tipp: Daher sollten Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht bestehen und eine „Kulanzlösung“ nicht akzeptieren.

Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht es das Gesetz Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Das neue Gewährleistungsrecht 2022 stärkt den Verbraucherschutz durch die sog. Beweislastumkehr: Bis Ende 2021 waren Verbraucherinnen und Verbraucher in der Pflicht zu beweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe ihres Produkts vorlag. Nun gilt die umgekehrte Beweislast, und das Unternehmen muss beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe des Produkts aufgetreten ist.

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